ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINES
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt
“Lichtbilder” im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Daten via Downloadlink, Fachabzüge usw.)
Vertragspartner für alle Rechtsgeschäfte
(genannt “Fotograf”)
Elena Schelchshorn
Telefon: +49 177 69 48 455
Email: info@elenakraemer.de
Web: www.elenakraemer.de
II. URHEBERRECHT
Das Urheberrecht der Lichtbilder liegt immer beim Fotografen.
Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind für den eigenen kommerziellen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.
Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
Der Auftraggeber hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
Bei der Verwendung der Lichtbilder in Online– und Printmedien (für den privaten Gebrauch) ist der Fotograf, als Urheber des Lichtbildes zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
Die Roh-Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht. Die Bilder werden als hochaufgelöste JPG übergeben.
Jegliche technische Veränderung von gelieferten Fotodaten (Bildbearbeitung, Ausschnittsänderungen u.a.) wird ausdrücklich untersagt. Der Fotograf darf die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung und puplizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Socialmedia, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.). Der Auftraggeber erteilen hierzu mit Vertragsunterzeichnung ihr ausdrückliches Einverständnis. Wird dieses Einverständnis ausdrücklich nicht erteilt, besteht für Elena Krämer Fotografie die Notwendigkeit der Eigenwerbung durch aktuelle Fotos aus anderen Aufträgen.
III. VERGÜTUNG, EIGENTUMSVORBEHALT
Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben, Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Requisiten, Studiomieten etc. sind sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.
Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese vom Fotografen anzuzeigen. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
Die Zahlung erfolgt per Rechnung.
Eine Anzahlung ist nicht notwendig – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum und in den Händen des Fotografen.
IV. HAFTUNG
Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten , Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Der Fotograf verwahrt die Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
Die Zusendung und Rücksendung von Dateien, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
V. LEISTUNGSSTÖRUNG, AUSFALLHONORAR
Nach Vorsortierung und Bildbearbeitung stellt der Fotograf dem Auftraggeber einen Downloadlink zur Verfügung, in welcher sich der Auftraggeber die entsprechenden Lichtbilder in voller Auflösung herunterladen kann.
Storniert der Auftraggeber die Fotografenbuchung, steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet: Storno ab dem 15. Tag nach der Vertragsvereinbarung: 25%; Storno 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin 50 %; ab 2 Tagen 100 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde.
VI. DATENSCHUTZ
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln, s. Datenschutzerklärung.
VII. BILDBEARBEITUNG
Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden.
Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, dazu zählen auch Umfärbung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbearbeitung, sowie das Erstellen von Collagen ist vom Auftraggeber nicht gestattet, es sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Lichtbilder des Fotografen im Internet elektronische Verknüpfungen so vorzunehmen, dass der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
VIII. LIEFERZEITEN UND REKLAMATION
Der Fotograf liefert seine Arbeiten binnen 6 Arbeitswochen aus. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Der Fotograf (Künstler) hat einen künstlerischen Gestaltungsspielraum vom Aufnahmeort, verwendete optische und technische Mittel, Bildbearbeitung, Bildauswahl und der Bildgestaltung. Als berechtigte Mängel einer Reklamation an den Bildern gelten nur technische Unzulänglichkeiten die nach dem bisherigen Stand der Technik vermeidbar gewesen wären, nicht jedoch geschmackliche Gesichtspunkte wie z.B. Farb- verschiebungen, Farbtöne, Dimensionen, etc. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
Sollten digital erworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung durch Nachträgliche Änderungswünsche von euch müssen extra vereinbart werden und diese Beauftragung wird gesondert vergütet. Sämtliche Arbeiten werden vom Fotografen mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. den Auftraggeber entwickelt/gedruckt werden, so übernimmt der Fotograf hierfür keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse. Farbkorrekte Abzüge können über den Fotografen erworben werden.
Der Fotograf haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit gedruckten Fotos (Printmedien) nur im Rahmen der Garantieleistung der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf der Vorder- und Rückseite von Fotobüchern übernimmt der Fotograf keine Haftung. Die Zusendung und Rücksendung von Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmten, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. Sollte eine Rücksendung den Auftraggeber nicht erreichen, so kann der Fotograf hierfür nicht haftbar gemacht werden. Ein Schadenersatz ist hiermit ausgeschlossen. Sollte die gelieferte Ware einen Fehler haben, so ist sie an den Fotografen zurückzusenden und kurz schriftlich mitzuteilen, um welchen Fehler es sich handelt. Die Rücksendung muss an die unter dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Anschrift erfolgen. Soweit möglich werden gelieferte Ware in angemessener Zeit Ersatz liefern oder die Beseitung des Fehlers behoben. Bei fehlgeschlagener Fehlerbehebung und Ersatzlieferung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen, die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Lieferung. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Bei Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
IX. PERSÖNLICHKEITSRECHTE
Sofern eine Verwendbarkeit des jeweiligen Fotos das Einverständnis von Personen, Models, Markeninhabern, Gebäudeeigentümern vorausgesetzt wird, so ist dies vom Kunden – soweit das nicht ausdrücklich für das Foto bereits geklärt ist – vor der Veröffentlichung bzw. öffentlichen Zugänglichmachung, Vervielfältigung oder Verbreitung das Einverständnis der Betroffenen einzuholen. Die Frage, ob Personen der Zeitgeschichte abgelichtet sind, die eine Veröffentlichung zu dulden haben, hat der Kunde selbst zu klären. Entsprechendes gilt auch für die Entscheidung, ob ggf. andere zu erkennende Personen, die nicht nur Beiwerk sind, unkenntlich gemacht werden müssen.
X. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Rostock. Aktueller Stand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist: Januar 2020
XI. SALVATORISCHE KLAUSEL
Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.